Staatsanwälte als Wellenbrecher gegen die Anzeigenflut
Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen
Filesharing
Die deutschen Staatsanwaltschaften ermitteln gegen Filesharer nur noch bei gewerblicher Nutzung. So sehen es zumindest neue Leitlinien vor, die dem Rechtsapparat bundesweit einheitliche Empfehlungen geben sollen. Ein Dämpfer für den Abmahnwahn also, doch Musik- und Filmindustrie sind besorgt.
Inhalt
- Geduldeter Privattausch
- Instrument Staatsanwaltschaft
- Wind sähen, Sturm ernten
- Leitlinien oder Leidlinien?
Geduldeter Privattausch
Die Kernaussage der geplanten Leitlinie der Generalstaatsanwälte: Verfahren, die sich nicht gegen gewerbliche Datentauscher richten, werden eingestellt. Bereits jetzt wird Nordrhein-Westfalen erst ab 200 Dateien tätig, Sachsen-Anhalt führt bei unter 3.000 getauschten Dateien die Ermittlungen nicht weiter.
Und Berlin handelt seit Herbst 2007 überhaupt nicht mehr bei Strafanzeigen gegen vermeintliche Filesharer, wie die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Süddeutschen Zeitung deutlich machte. Ihre Begründung: Die Staatsanwaltschaft lasse sich nicht für die Unterhaltungsindustrie instrumentalisieren.
So stehe das Verfahren von der Ermittlung der Kontaktdaten beim Internet Service Provider (ISP) über Hausdurchsuchungen bis hin zur Beschlagnahmung der Computer in keinem Verhältnis zur Schwere des Delikts und der Schadenssumme - vor allem, weil es dabei um die Verletzung von Grundrechten gehe.
Instrument Staatsanwaltschaft
Wie aber läuft eine solche Strafanzeige ab und an welcher Stelle kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel? Anwälte zeigen im Auftrag der Unterhaltungsindustrie Filesharer an, sobald sie an die am Datentausch beteiligten IP-Adressen gelangen. Mit dieser IP wenden sie sich an die Staatsanwaltschaft, um über den Provider an die Kontaktdaten, also die tatsächliche Identität des Nutzers, zu gelangen.
Druckversion | Links zum Artikel | Kommentare
Mehr über: Filesharing, Urheberrecht
-
"Tauschbörsen-Nutzung bereits gewerbliches Filesharing"
Oldenburger Landgericht senkt Schwelle für Auskunftsanspruch -
Ermittlung von Filesharern: Staatsanwälte weigern sich
Wuppertaler Staatsanwaltschaft lässt Strafanzeigen liegen -
Filesharing: Oberstaatsanwalt angezeigt
Wegen Weigerung die Besitzer von IP-Adressen zu ermitteln
Links zum Artikel
Diskutieren Sie zu diesen Artikel im Forum!
Neues Thema eröffnen
Diese Pläne der Ermittlungsbehörden sind erstmal richtig, denn sie werden auf Kosten Aller von Wenigen tatsächlich instrumentalisiert. Und uns bleibt vielleicht doch erspart wegen einer Datei kriminalisiert zu werden. (Kann auch durchaus sein, der eine oder andere Staatsanwalt hat einen Sohn oder eine Tochter, die auch mal ein bisschen ....)
Aufatmen? Vielleicht! Die Einflussmöglichkeiten der Film- und Musikvermarkter sollten nicht unterschätzt werden, man wird Regelungen finden und wenn es das Angebot an die Staatsanwaltschaften ist einen erheblichen Obolus (den man dann dem Abgemahnten auf´s Auge drückt) in das Säckel des Fiskus zu zahlen.
Das derzeitige Planen der Staatsanwaltschaften resultiert einfach nur daraus, dass die eine oder andere Kanzlei etwas sehr übertrieben hat, mit der Menge ihrer Auskunftsersuchen, da hat Gier ne Menge Hirn gefressen, auch das könnten die Abmahner per Selbstverpflichtung auf ein gesundes Maß zurück schrumpfen.
An den gesetzlichen Bestimmungen hat sich und wird sich nichts ändern, deshalb sollte sich Jeder über mögliche Folgen klar sein, bevor er runterlädt. Jetzt bereits anhängige Verfahren sind sowieso nicht betroffen.
Mal abwarten, was die Praxis bringt. Für meinen Geschmack ist hier noch viel zu viel Auslegungssage. Aber nichtsdestotrotz: Auch wenn die Abmahnwelle dadurch abflauen sollte: Der Musiktausch in dieser Form bleibt dennoch (leider) illegal.
Dabei gibt es auch legale Wege kostenlos an aktuelle (aber auch sehr spezielle) Musik zu kommen. Infos dazu habe ich z.B. bei iRights.info oder http://www.tauschnix.de gefunden. Ich selbst beziehe meine Musik mittlerweile seit geraumer Zeit über den Radiomitschnitt. Klappt sehr gut. Es gibt so viele Sender auf der Welt, bei denen kaum noch dazwischen geredet wird - und es gibt so viele Spartensender (mein Tipp: Streaming Soundtracks :D - zu finden mit der kostenlosen Software auf der TauschNix-Seite).
Also: Warum illegal, wenn es auch legal geht?
Parallel zu ihrer großen Entrüstung über die Entscheidung der Staatsanwälte will die Filmindustrie (und wohl auch die Musikindustrie) bereits eine neue Strategie entwickeln: Zusammenarbeit mit den Providern, um Warnmails zu schicken ohne Umgehung des Datenschutzes.
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/exklusiv/wirtschaft/art1545,324519
Nun eine Warnmail könnte sogar angemessen sein im Gegensatz zu den Strafanzeigen und Abmahnungen mit den übertriebenen Gebühren. Wollen wir hoffen, dass sie das dieses Mal besser machen, anstatt zu versuchen eine ganze Generation zu kriminalisieren und Familien in den Ruin zu treiben.
Hier ein etwas ausführlicherer Bericht (1 Woche alt) der Frankfurt Rundschau zum Thema Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie und Provider in Großbritannien - mit Kommentaren aus Deutschland.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/?em_cnt=1374569&
nach oben




