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01.10.2008
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Ukrainischer Abklatsch des russischen Musikdienstes Allofmp3

MP3Count: Musik zum Schnäppchenpreis

Jan Johannsen

MP3Count: Musik zum Schnäppchenpreis

Das ukrainische Startup "MP3Count" verkauft Songs und Alben im MP3-Format ohne Kopierschutz zum Schnäppchenpreis. Die Seite nutzt Grauzonen im ukrainischen Urheberrecht, um Songs für 18 US-Cent zu verkaufen. Ähnliche Lücken in russischen Gesetzen nutzte bereits der Dienst Allofmp3, um MP3s für wenige Cent zu verkaufen.

MP3Count eifert dem weltbekannten Vorbild AllofMp3 nach, das nach einer Änderung der russischen Gesetze inzwischen abgeschaltet ist. Auch wenn für den Download von Musik bei MP3Count gezahlt wird, wirklich glücklich dürfte die Musikindustrie über die Billigangebote nicht sein. Denn die Betreiber nutzen unter anderem die Währungsunterschiede zwischen den Ländern, schlüpfen durch Lücken in den Gesetzen und zahlen keine Abgaben an die Urheber.

Der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs warnt deutsche Verbraucher davor, auf der Seite Musik zu kaufen: "Nach meiner Meinung sind Angebote, bei denen Musik weit unter dem üblichen Preis angeboten werden, mit Vorsicht zu genießen. Entgegen einer landläufigen Meinung kann der Nutzer sich nicht darauf berufen, er habe wegen der Zahlungsverpflichtung darauf vertrauen dürfen, dass das Angebot legal sei."

MP3Count

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MP3Count verkauft fast die kompletten Charts.
(Klick vergrößert.)

Seit 1. September ist laut Wachs das Herunterladen von Musik aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" strafbar. Wenn der Download eines Musikstücks nur ein Fünftel des Preises wie bei anderen Anbietern koste, könnte mit guten Argumenten vertreten werden, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handele.

Die US-Regierung übte im Fall vom Allofmp3 massiven Druck auf Russland aus, damit die entsprechenden Gesetze geändert werden. Das Ende des günstigen Musikverkaufs aus Russland wurde durch eine Klage des US-Musikverbandes RIAA über 1,65 Billionen Dollar beschleunigt. Eine hohe Lebenserwartung dürfte MP3Count also eher nicht besitzen.


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Eric C., am 01.10.2008 15:24

Zu diesem Artikel muss natürlich auch angemerkt werden, dass man durchaus kontrovers darüber diskutieren kann, was "offensichtlich rechtswidrige Quellen" sind. Gemeint sind damit wohl eher Tauschbörsen, die Musikstücke zum Nulltarif anbieten. Ein Angebot wie Allofmp3, das allen Rechtsnormen des jeweiligen Landes entsprach, wie ja auch ein Gericht in Russland festgestellt hatte, ist für mich nur wegen des geringen Preises noch lange nicht "offensichtlich rechtswidrig". Auch wenn die Musikindustrie das gerne hätte. Siehe dazu auch die deutsche Wikipedia.
Dass Allofmp3 dann doch Probleme bekam, lag am Druck der Regierung der USA, die eine Mitgliedschaft Russlands in der WTO davon abhängig gemacht hatte. Menschenrechtsverletzungen in Russland haben die USA dagegen nicht gestört.


nibo1978, am 03.10.2008 19:28

Zitat:

Zu diesem Artikel muss natürlich auch angemerkt werden, dass man durchaus kontrovers darüber diskutieren kann, was "offensichtlich rechtswidrige Quellen" sind. Gemeint sind damit wohl eher Tauschbörsen, die Musikstücke zum Nulltarif anbieten. Ein Angebot wie Allofmp3, das allen Rechtsnormen des jeweiligen Landes entsprach, wie ja auch ein Gericht in Russland festgestellt hatte, ist für mich nur wegen des geringen Preises noch lange nicht "offensichtlich rechtswidrig". Auch wenn die Musikindustrie das gerne hätte. Siehe dazu auch die deutsche Wikipedia.
Dass Allofmp3 dann doch Probleme bekam, lag am Druck der Regierung der USA, die eine Mitgliedschaft Russlands in der WTO davon abhängig gemacht hatte. Menschenrechtsverletzungen in Russland haben die USA dagegen nicht gestört.


Wer sich mit Urheberrecht und Co nicht auskennt, sollte gefälligst solche Kommentare unterlassen. Übrigens steht auch im Wikipedia mal mehr oder weniger falsche Informationen.


Eric C., am 03.10.2008 22:50

Vielen Dank an nibo1978 für diesen hochinformativen Beitrag zum Thema. Von mir nur noch ein Link zur Tagesschau, falls der Wikipedia kein Glauben geschenkt wird:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung2594.html


FreewareGuide, am 04.10.2008 07:02

Moin,

also es ist noch etwas völlig anderes, ob so ein Service für Russen in Russland legal ist, oder ob er weltweit genutzt werden darf. Und genau darum geht es. Dazu lese ich in der Tagesschau-Meldung aber nichts. Und auf welchen Wikipedia-Artikel beziehst Du Dich? Den zu allofmp3? Da lese ich auch nur, dass es nicht völlig geklärt ist. Aber erfolgreich gegen die Link-Abmahnungen gewehrt hat sich auch noch niemand, oder? Ist das nicht Indiz genug, dass vor deutschen Gerichten das Angebot wohl kaum bestehen kann. Ob das nun "offensichtlich" im Sinne des Gesetzes ist, klar daran kann man rumdeuteln, aber bisher ist es üblich, sich in Urheberrechtsfragen nach den Gesetzen des jeweiligen (eigenen) Landes des Konsumenten zu richten, ansonsten zieht halt immer nur die Karawane weiter in den nächsten Flecken der Erde, wo das Urheberrecht noch lax genug gehandhabt wird.

Ich nehme hin, dass die Frage nicht endgültig geklärt ist, aber ich bin zumindest reichlich skeptisch, dass die Nutzung hierzulande legal ist. Das ist nicht mal so richtig "kontrovers", anders herum machen bloß die Pfennigbeträge aus einem Download nicht plötzlich einen "offensichtlich" legalen...

Grüße,
Thorsten


Eric C., am 05.10.2008 19:30

Ich würde mich auch nicht auf meine Argumentation verlassen und im Zweifel immer auf den Rat des Rechtsanwalts, wie im Artikel dargestellt, verweisen, da der Begriff "offensichtlich rechtswidrig" vom Gesetzgeber sehr unbestimmt gehalten wurde.
Der Hinweis auf die Wikipedia und der Link zur Tagesschau sollten nur die Rechtmäßigkeit eines speziellen Musikshops in Russland zeigen. Das Nichtvorhandensein dieser Rechtmäßigkeit im eigenen Land wäre für mich ein wichtiger Grund das ein Angebot "offensichtlich rechtswidrig" ist.
Da das Urheberrecht in Deutschland kein generelles Verbot des Einkaufs im Ausland kennt, wie soll der rechtsunstudierte Internetnutzer aber sonst die Rechtswidrigkeit eines Angebotes erkennen? Ab welchem Preis z.B. ist ein Angebot "offensichtlich rechtswidrig"? Sind 10 Euro, 5 Euro oder 2 Euro für eine CD ohne Hülle, Booklet und mit qualitätsreduzierten mp3-Dateien, die ich auch noch selber brennen muss, genug? Es reicht ja zudem nicht zu überprüfen, ob der Shop an die jeweilige Verwertungsgesellschaft im Land abführt, wie wir am Beispiel Allofmp3 gesehen haben, nein man muss sich auch noch die Überweisung dieser Verwertungsgesellschaft an ihr deutsches Pendant ansehen. Das kann doch alles nicht "offensichtlich" sein. Aber die Gerichte werden das sicherlich alles ganz anders sehen.


FreewareGuide, am 05.10.2008 20:01

Moin,

ich finde zwar, dass du mit dem "offensichtlich" Recht hast, es ist die Frage, wem das mehr nutzt, ein Schlupfloch für Konsumenten, die derart nicht immer von Illegalität ausgehen müssen oder Schwammigkeit zugunsten gewiefter Anwälte? Trotzdem sollte jeder Konsument in der Lage sein, "marktübliche Preise" beurteilen zu können, und da es unbestritten legale, deutsche Downloadangebote gibt (auch Audio-komprimiert und ohne CD-Cover), gibt es auch eine einfache Messlatte.

Außerdem sollte wie ich bereits sagte auch nicht vergessen werden, dass gegen die Link-Abmahnungen meines Wissens niemand sich erfolgreich gewehrt hat, und da sind wir genau an dem Punkt, an dem Du hier eingestiegen bist. Denn davon ausgehend ist es für eine Redaktion wie die der Netzwelt bestimmt nahe liegend, von wahrscheinlicher Illegalität auszugehen und nicht jedes Mal erneut die gesamte Problematik herunter zu beten. Denn wenn man dahin nicht verlinken darf, dann ist es dennoch legal zu benutzen? Klar bleibt offen, ob es für den völlig unbedarften Nutzer, der trotzdem darüber gestolpert ist, ohne die damit verbundene Problematik und Diskussion vernommen zu haben, ob es für den "offensichtlich illegal" ist, für alle anderen, die Teil der Diskutierenden sind, denke ich eher die Abwägung geht zur Illegalität.

Kein Shop in fremden Ländern muss sich auch mit GEMA oder sonstwem auseinander setzen, sondern er muss sich fragen, ob er an Ausländer verkaufen darf, ob er deutschem/europäischem Recht gerecht wird.

Grüße,
Thorsten

PS: Man merkt, ich bin auch kein Anwalt, ich spreche hier nur von meinem Rechtsempfinden und wie ich bisherige Rechtssprechung aufgeschnappt habe.


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