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25.10.2008
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Spielend zum Straftäter

Verkehrte Netzwelt: Virtuelle Leichen im virtuellen Keller

Internet & Netzwelt

Verkehrte Netzwelt: Virtuelle Leichen im virtuellen Keller

Verbrechen werden bestraft - so ist es richtig und so verlangt es das Gesetz. Was aber, wenn das Verbrechen in virtuellen Welten stattfindet, an virtuellen Personen verübt wird oder virtuelle Gegenstände betrifft? Zwei Klagen zeigen, wie beide Wirklichkeiten zusammenwachsen.

Die Bedeutung von Computerspielen in der Gesellschaft nimmt zu. Spätestens seit aufwändigen Simulationen einer Parallelwelt wie World of Warcraft oder Second Life können Spieler schnell in ihren Avataren, Figuren ihrer Selbst, versinken und die virtuelle mit der echten Realität verwechseln. Dass bei Straftaten aber nach wie vor die hiesigen Gesetze greifen müssen, zeigen die folgenden zwei Fälle von virtuellem Verbrechen.

Tokio: Frau tötet ihren Ex-Mann

Es klingt dramatischer, als es wirklich ist: Eine 43-jährige Frau wird in Japan von ihrem Ehemann verlassen und bringt ihn aus Rache um. Allerdings waren die beiden lediglich im Computerspiel Maple Story ein Paar, auch der Mord lief unkonventionell ab: Nachdem die virtuelle Beziehung von Seiten des Mannes beendet wurde, meldete sich die Frau in dessen Account an und löschte die Spielfigur. Der Mann erstattete Anzeige.

Die Frau wurde zwar nicht wegen versuchten Mordes verklagt, wohl aber wegen illegalem Zugang zu einem Computer und der Manipulation elektronischer Daten. Da in Japan auch virtuelle Personen und Gegenstände unter die Gerichtsbarkeit fallen, drohen der Frau entweder umgerechnet etwa 4.000 Euro Strafe oder ein bis zu fünfjähriger Gefängnisaufenthalt.

Amsterdam: Jugendliche stehlen Amulett

Die zweite Geschichte klingt harmloser, als sie auf den zweiten Blick wirklich ist. Im September 2007 drängten zwei zu diesem Zeitpunkt 14-jährige Jungen in Amsterdam einen damals 13-Jährigen dazu, ihnen zwei Gegenstände aus dem Online-Rollenspiel RuneScape zu überlassen - ein Amulett und eine magische Maske. Jetzt wurden sie zu etwa 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Was oft verschwiegen wurde: Einfluss auf das Urteil hatte mit Sicherheit auch, dass der Junge getreten und mit einem Messer bedroht worden war. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass auch virtuelle Gegenstände einen Wert haben können. Eigentlich naheliegend: Virtuelle Gegenstände bestehen stark heruntergebrochen aus einzelnen Bits, die durch eine elektrische Spannung erzeugt werden - und der Diebstahl von Strom ist strafbar.


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News Flash, am 08.01.2009 03:16

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