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30.10.2008
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Lokalisierung von Handys nur mit schriftlicher Zustimmung des Besitzers

Handy-Ortung: Bundesregierung bremst Hobby-Spione

Handy

Handy-Ortung: Bundesregierung bremst Hobby-Spione

Die Bundesregierung hat einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Handy-Besitzern beschlossen. Der derzeitigen Praxis von Ortungsdiensten, sich per SMS die Bestimmung des Aufenthaltsortes erlauben zu lassen, schob das Kabinett einen Riegel vor. In Zukunft müssen Betroffene schriftlich zustimmen.

"Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Lindemann leitet derzeit das Ministerium bis der Nachfolger von Horst Seehofer (CSU), der am Montag zum Ministerpräsidenten von Bayern gewählt wurde, feststeht. Die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und somit die Ortung von Mobiltelefonen soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Inhaber des Mobilfunkanschlusses "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat.

Wer ein verlorenes oder gestohlenes Handy orten, den Partner kontrollieren oder nur mal schauen will, wo sich der Nachwuchs gerade aufhält findet im Internet zahlreiche Ortungsdienste. Die Anbieter teilen bei Angabe der Mobilfunknummer den Aufenthaltsort des Handys mit. Zur Einwilligung verlangen sie derzeit nur eine SMS von dem gesuchten Handy. Eine SMS ist jedoch einfach zu fälschen und belegt nicht, dass sie tatsächlich vom Inhaber des Handys und nicht einer dritten Person versendet wurde. Zum Beispiel wenn jemand sein Handy einige Minuten unbeaufsichtigt lässt.

Handy-Besitzer müssen bewusst einwilligen

Eine Mitteilung, wo sich jemand befindet, betrifft nach Ansicht des Bundesverbraucherministeriums jedoch die Persönlichkeit erheblich. Daher habe sich das Ministerium für die Regelung eingesetzt, nach der Ortungen nur zulässig sind, wenn der Handy-Besitzer bewusst eingewilligt hat. Zusätzlich soll der Handy-Besitzer über die Zahl der erfolgten Ortungen spätestens bei der fünften Standortfeststellung informiert werden.

Die neue Regelung wird in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht und voraussichtlich erst in einigen Monaten in Kraft treten.


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FrederikM, am 02.11.2008 14:17

Wie schon in der anderen Diskussion geschrieben glaube ich nicht dass ein solches, bevormundendes, Vorgehen überaus sinnvoll ist. Das hypothetische Missbrauchspotential (bei gleichzeitig vielen sinnvollen Anwendungen) rechtfertigt imho keine so drastische Massnahme (schriftliche Bestätigung!)


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